Datenschutz

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Alle Mitgliederdaten (Adressen und sonstige personenbezogene Notizen) dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Ebenso dürfen sie nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.

https://www.vitaminb.ch/uploads/media/default/2978/2023_Datenschutz_DEF.pdf

https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/fachartikel/neues-datenschutzgesetz-welche-massnahmen-mussen-npos-umsetzen

Alle Notizen, Adressen, Karteieinträge, Dateien im Computer und Akten inklusive Fotos, die sich auf die Mitglieder beziehen und Angaben über sie enthalten, sind Daten. Sie sind geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden (Datenschutz).

Der Verein führt eine Mitgliederliste oder eine Mitgliederdatei und vermerkt darin die wichtigsten Angaben zu den einzelnen Mitgliedern (Mitgliederdaten).